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Katholische Altenheimseelsorge

Vorsorge-/Betreuungsvollmacht - Patientenverfügung

neue ökumenische Handreichung "Christliche Patientenvorsorge"

 

Wenn ich selbst nicht mehr für mich sprechen kann, tut es gut zu wissen, dass jemand in meinem Sinn für mich spricht und handelt. Dies sind vom Gesetz her nicht automatisch der Ehepartner, die Kinder oder andere Verwandte. Deshalb ist es wichtig, sich vorher Gedanken zu machen, wer im Notfall meine Angelegenheiten "in die Hand nehmen" soll. Eine Vorsorgevollmacht macht denjenigen dann "handlungsfähig". Bitte besprechen Sie mit Ihren Angehörigen, was Sie sich wünschen, und geben Sie eine Vollmacht demjenigen, der für Sie sprechen und handeln soll.

Eine Patientenverfügung beschreibt, was ich mir im Falle einer Krankheit, bei der ich mich nicht mehr äußern kann, wünsche. Ein Gespräch mit einem Arzt Ihres Vertrauens bei der Abfassung ist dabei sehr sinnvoll.

Nach geltendem Recht ist die Patientenverfügung für alle bindend, muss aber auch genauer formuliert werden. Dazu ist es besonders wichtig, seine eigenen Wertvorstellungen und evt. Erfahrungen von Leben, Krankheit und Tod zu formulieren. So wird es für Angehörige, Betreuer, Ärzte und evt. Richter einfacher, Ihren Willen zu verstehen und durchzusetzen.

Verschiedene Organisationen bieten für die Abfassung einer Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung Formulare und Hilfen an (z.B. Hospizvereine, Palliativakademie, Malteser ...).

Stellvertretend finden Sie hier die Adressen des Bayerischen Justizministeriums und des Bundesjustizministeriums:

Die Broschüre " Patientenverfügung" kann für den eigenen Gebrauch kostenlos als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

http://www.verwaltung.bayern.de/Gesamtliste-.613.1928150/index.htm

http://www.bundesjustizministerium.com/enid/7bb42708d163f12bb8664f94e6b125b1,0/Service/Publikationen_bh.html

Die Broschüre des Bayerischen Justizministeriums ist auch im Buchhandel unter der Buchnummer ISBN 978-3-406-57518-1 erhältlich (Preis: 3,90 €)

Bitte nutzen Sie auch die Informationsveranstaltungen, die verschiedene Organisationen zu diesem Thema anbieten. Beratung bieten auch Notare und Rechtsanwälte. Bei Malteser Hospiz und Hospizvereinen können Sie auch nach einer persönlichen Beratung fragen.  Die Hospizgruppe in Ihrer Nähe finden Sie links unter dem Button "Hospizgruppen".

Im Januar 2011 wurde eine neue Handreichung "Christliche Patientenvorsorge" gemeinsam von der Kath. und Evang.-Luth. Kirche und weiteren Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) veröffentlicht. Sie berücksichtigt die neue Gesetzgebung. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.dbk.de/themen/christliche-patientenvorsorge

Auch der Deutsche Hospizverband hat eine Handreichung veröffentlicht, die bei der Abfassung hilfreich sein kann: http://www.hospiz.net/patientenverfuegung/pdf/pv_handreichung.pdf  

Wenn Sie sicher gehen möchten, dass eine Vorsorgevollmacht vor der Bestellung eines Betreuers vom Vormundschaftsgericht gefunden und berücksichtigt wird, können Sie die Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen (kostenpflichtig):

http://www.vorsorgeregister.de/home.html