Infos von A bis Z AB, C, D (nach oben)DekanatsratDer Dekanatsrat ist das oberste Laiengremium im Dekanat. Er setzt sich aus den Vertretern der Pfarrgemeinderäte und Vertretern der verschiedenen kirchlichen Verbände und Organisationen im Dekanat zusammen. Beschließendes Organ ist die Vollversammlung, die zweimal jährlich stattfindet. Vorsitzender des Dekanatsrates ist derzeit Herr Michael Moser, Dimbacher Straße 2c, 97359 Schwarzach, Telefon 09324 / 3849 E (nach oben)EheseminareIm Dekanat Kitzingen dreimal pro Jahr angeboten von der Familienseelsorge in Zusammenarbeit mit der Domschule Würzburg. Veranstaltungsort ist das "Jakobushaus" in Großlangheim (neben der Kirche). Zeit: jeweils Samstags 9.00 - 17.00 Uhr / Kosten: 18,- Euro pro Paar. Die Teilnehmergebühr ist im Voraus zu entrichten. In diesem Preis ist das Mittagessen nicht enthalten. Aktuelle Termine erfragen Sie bitte in Ihrem Pfarrbüro oder im Diözesanbüro Kitzingen. Anmeldung und nähere Informationen im Diözesanbüro Kitzingen, Obere Kirchgasse 7, 97318 Kitzingen, Telefon: 09321-929630 oder direkt bei Pastoralreferent Hermann Menth, Am Viehtrieb 2, 97320 Großlangheim, Telefon: 09325-6493 Weitere Seminare außerhalb des Dekanat Kitzingen finden sie unter www.domschule-wuerzburg.de ErstkommunionDie feierliche Erstkommunion findet im Dekanat in der 3. Grundschulklasse statt. Der "Weiße Sonntag" ist am Sonntag nach Ostern oder in den Filialkirchen je noch eine oder zwei Woche später. Die Vorbereitung der Kinder beginnt rund ein halbes Jahr vorher, meist in kleinen Katechesegruppen. Nähere Informationen gibt Ihnen Ihr Pfarramt. FirmungDas Sakrament der Firmung wird im Dekanat je nach Pfarrei normalerweise den Jugendlichen der sechsten oder siebten Klasse gespendet. Die Firmtermine sind meist im Monat Mai. Informationen über die Vorbereitung gibt Ihnen Ihr Pfarramt. GlaubenInformationen im Internet über die katholische Glaubenslehre finden Sie auf den Seiten der KGI (katholische Glaubensinformation). Diese Informationsstelle wird von der deutschen Bischofskonferenz getragen. Mehr unter www.kgi.org Hochzeit:siehe Trauung KinderkircheGottesdienstform für kleinere Kinder, die in vielen Pfarreien unseres Dekanates angeboten wird. In der Kinderkirche erleben die Kinder meist parallel zum Sonntagsgottesdienst in einer für sie verständlichen Art und Weise Geschichten von Jesus. Dabei helfen ihnen einfache Lieder, Tücher, Bilderbücher, usw. Die besonders angesprochene Altersgruppe sind Kindergartenkinder und Erstklässer. Zum Vaterunser ziehen die Kinder in der Regel in den Hauptgottesdienst ein und erleben der Rest des Gottesdienstes zusammen mit den Erwachsenen. KirchenaustrittDer Kirchenaustritt ist ein nach staatlichem Recht geregelter Austritt aus einer Religionsgemeinschaft. Der Austretende verliert die Rechte zur Übernahme eines kirchlichen Amtes und kann die kirchlichen Handlungen (z. B. Beerdigung) nicht mehr beanspruchen; der Kirchenaustritt erfolgt vor staatlichen Behörden. Der zuständige Pfarrer wird über die Einwohnermeldeämter über einem Kirchenaustritt informiert und wird normalerweise das Gespräch mit den Ausgetretenen suchen um die Gründe für diesen schwerwiegenden Schritt zu erfahren. KirchensteuerIn Bayern zahlen Sie 8 Prozent Ihrer Einkommensteuer als Kirchensteuer an Ihre Religionsgemeinschaft, sofern diese staatlich anerkannt ist. Das Geld wird über das Finanzamt bzw. das Kirchensteueramt eingezogen und an die Diözese weitergeleitet. Diese finanziert damit das Seelsorgepersonal vor Ort und die Mitarbeiter im bischöflichen Ordinariat. Außerdem wird die Arbeit der Pfarreien und die Arbeit der kirchlichen Einrichtungen und Organisationen finanziell gefördert. Weitere Ausgaben sind im Bereich der Sonderseelsorge (im Krankenhaus oder Gefängnis, Jugendseelsorge, Familienseelsorge, usw.). Für Ihre Kirchengemeinde ist auch das Kirchgeld eine wichtige finanzielle Stütze: KirchgeldIn fast allen übrigen Bundesländern beträgt der Hebesatz für die Kirchensteuer ein Prozent mehr (9 Prozent). Als Ausgleich können die bayrischen Pfarreien ein Kirchgeld erheben. Dies muss nach Einkommen gestaffelt zwischen 1,50 und 15 Euro liegen, ist also in der Regel wesentlich weniger als das eine gesparte Prozent Kirchensteuer. Doch das Kirchgeld bleibt voll und ganz in der jeweiligen Pfarrei und ist dort ein wichtiger Beitrag zu den Gemeindefinanzen. Fragen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Kirchenverwaltung, was an besonderen Ausgaben heuer mit dem Kirchgeld finanziert werden konnte! Messbestellungen / -stipendienSie können Messen in einer bestimmten Intention lesen lassen (z.B. für einen Verstorbenen oder in einem besonderen Anliegen). Dafür wird als Unkostenbeitrag eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben. (5,- Euro als Beitrag zum Lohn des Organisten, 5,- Euro für Küsterdienste, Ministranten, Blumenschmuck, Kerzen, etc.). Natürlich ist dieser Betrag nicht kostendeckend, aber er trägt als Unterstützung einen Teil der Aufwendungen. Es ist auch möglich als "Legat" oder "Messstiftung" mit einem bestimmten Betrag regelmäßig, etwa zum Jahrtag, eine Messe in solch einer Intention lesen zu lassen. Näheres kann Ihnen die Sekretärin Ihres Pfarrbüros mitteilen. T (a,b,c)Wenn Sie ihr Kind taufen lassen wollen, melden Sie die Taufe immer im Pfarrbüro ihrer Heimatpfarrei an. Dies gilt auch für eine Taufe, die außerhalb ihres Wohnortes stattfinden soll. (In diesem Fall ist die Genehmigung ihres Ortsgeistlichen erforderlich). Neben der Aufnahme der Daten wird Ihr Ortsgeistlicher normalerweise ein vorbereitendes Gespräch mit Ihnen führen. In manchen Pfarreien findet dieses Taufgespräch gemeinsam mit den Eltern statt, die im gleichen Monat ihr Kind taufen lassen wollen. Einzelne Pfarreien haben auch feste Taufsonntage. Den Tauftermin sprechen Sie bitte auf alle Fälle rechtzeitig mit ihrem Ortspfarrer ab. Wenn Sie als Erwachsener getauft werden wollen, geht dem eine längere Vorbereitungszeit (Katechumenat) voraus. Genauere Informationen gibt Ihnen ihr Pfarrer. Trauung Wenn Sie kirchlich heiraten wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig im Pfarramt der Kirche, in der Sie heiraten wollen. Dazu brauchen Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin ein Taufzeugnis (aktueller Auszug aus dem Taufregister der Pfarrei in der man getauft worden ist). Dieses Taufzeugnis dient dem Nachweis, dass die Eheleute nicht bereits vorher kirchlich getraut wurden, denn die Trauung wird auch im Taufregister der entsprechenden Pfarrei vermerkt. Sollte eine Einholung des Taufzeugnisses nicht möglich sein, kann es durch einen Eid Ihrerseits ersetzt werden. Näheres erfahren Sie in Ihrem Pfarramt. Vor der Trauung werden dort auch die entsprechenden Daten erhoben und Ihr Pfarrer (oder falls die Hochzeit außerhalb der Heimatpfarrei stattfindet möglicherweise auch der dortige Pfarrer) wird ein vorbereitendes Gespräch mit Ihnen führen. Im Dekanat werden dreimal pro Jahr sehr empfehlenswerte Eheseminare zur persönlichen Vorbereitung angeboten. U, V, W (a,b,c)Zugezogen ?In den meisten Pfarreien unseres Dekanates werden die Neubürger von Vertretern der Kirchengemeinde begrüßt. Durch die Verzögerung bei der Datenweitergabe aus den Melderegistern kann es aber durchaus ein viertel Jahr dauern, bis im Pfarramt bekannt wird, dass Sie ein neues Pfarreimitglied sind. Ihre Seelsorger freuen sich, wenn Sie auch schon in den ersten Wochen vor Ort von sich aus Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Vermissen Sie ein Stichwort? Wollen Sie mehr wissen? Teilen Sie uns dies bitte mit, wir sind bestrebt, diese Informationen ständig zu erweitern. Schreiben Sie uns einfach: |